Fritz Stockreiter

Landesleiter

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8010 Graz
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Steiermärkische Berg- und Naturwacht

Zur Unterstützung der Behörden bei der Vollziehung landesrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Natur wurde im Jahre 1977 vom Land Steiermark eine Körperschaft öffentlichen Rechtes mit der Bezeichnung „Steiermärkische Berg- und Naturwacht“ eingerichtet.

Die Steiermärkische Berg- und Naturwacht hat

  • in der Bevölkerung Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur und der Pflege der Landschaft durch Aufklärung zu wecken;
  • die Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädigenden Eingriffen zu schützen;
  • die Einhaltung aller Gebote und Verbote auf Grund landesrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Natur zu überwachen;
    die Landes- und Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, der Pflege und Gestaltung der Landschaft sowie der Heimatpflege zu unterstützen;
  • geeignete Personen mit den Rechten und Pflichten eines Berg- und Naturwächters und den einschlägigen Rechtsvorschriften und Fachkenntnissen vertraut zu machen, bei den Bezirksverwaltungsbehörden ihre Bestellung zum Berg- und Naturwächter zu beantragen und für ihre Fortbildung zu sorgen.

Der Landesvorstand führt unter Vorsitz des Landesleiters die laufenden Geschäfte.

Das Organ Landestag, in welchem alle Bezirke vertreten sind, gibt jeweils die generellen Richtlinien (Arbeitsprogramm, Rechnungsabschluss, Voranschlag und andere wichtige Entscheidungen) vor.

In 14 Bezirksleitungen mit 148 Ortseinsatzleitungen sind 2.150 Berg- und Naturwächter (davon 15 % Frauen) als Organe der öffentlichen Aufsicht tätig und betreuen unsere Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Höhlen und Besonderheiten der Natur.

Im Rahmen der Mitteilungspflicht der Behörden (Berg- und Naturwachtgesetz § 20) haben die Naturschutzbehörden den Bezirksleitungen naturschutzrechtliche Bescheide zuzuweisen. Damit verbunden ist gleichzeitig der Auftrag, die Einhaltung der mit diesen Bescheiden ausgesprochenen Verbote oder erteilten Auflagen zu überprüfen.

„Natur- und Umweltschutz, mit der Bevölkerung – für die Bevölkerung“. Das ist der Slogan, der die Berg- und Naturwacht in ihrem ehrenamtlichen Wirken begleitet und ihren idealistischen Einsatz zum Schutze unserer Natur bestimmt.

Anliegen und Aufgabe der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht ist der Schutz des Lebensraumes für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Aufklärung der Bevölkerung und das Werben um Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur nötigen den Berg- und Naturwächter Einfühlungsvermögen und Ausdauer ab, wie man sieht: oft mit gutem Erfolg. Sorgsamer Umgang mit der Umwelt dient uns allen.