Mag. Hermann Frühstück
Landesleiter
DI Kristina Plenk
Geschäftsführung
Handy: 0664/1278781
Kontakt per E-Mail
Mag. Hermann Frühstück
Landesleiter
DI Kristina Plenk
Geschäftsführung
Handy: 0664/1278781
Kontakt per E-Mail
Organisationsform: Der VBNO ist ein unpolitischer, überkonfessioneller und gemeinnütziger Verein
Aufgaben und Ziele: Der VBNO ist eine Vereinigung von nach landesrechtlichen Vorschriften bestellten und beeideten öffentlichen Naturschutzorganen, welche der Unterstützung der vom Land zu wahrenden Interessen des Natur- und Umweltschutzes dient. Der VBNO hat das Recht zur Führung des Burgenländischen Landeswappens.
Aufgabenbereich: Dem VBNO obliegt im Sinne des Abs. (1):
in der Bevölkerung Verständnis für die Notwendigkeiten des Schutzes der Natur und der Pflege der Landschaft durch Aufklärung zu wecken;
die Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädigenden Eingriffen zu schützen;
die Einhaltung aller Gebote und Verbote auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften und sonstiger einschlägiger Bestimmungen zum Schutze der Natur zu überwachen;
die Landes- und Gemeindebehörden in allen Belangen des Naturschutzes, der Pflege und Gestaltung der Landschaft sowie der Heimatpflege zu unterstützen.
Die Naturschutzorgane haben an der Vollziehung des Burgenländischen Naturschutzgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen mitzuwirken. Sie sind insbesondere berechtigt und verpflichtet in ihrem dienstlichen Wirkungsbereich:
Personen, die im Verdacht einer Verwaltungsübertretung nach den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen stehen, anzuhalten und ihre Person festzustellen;
Pflanzen und Tiere, Teile und Exemplare derselben, für die Bestimmungen dieses Gesetzes oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen Anwendung finden, zur Sicherung des Verfalles vorläufig zu beschlagnahmen sowie die zur Tat benützten Gegenstände abzunehmen. Die Beschlagnahme ist der zur Strafverfolgung zuständigen Behörde ungesäumt anzuzeigen und die beschlagnahmten Tiere und Gegenstände an die Behörde abzuliefern;
die von angehaltenen Personen mitgeführten Fahrzeuge und Behältnisse nach solchen Gegenständen zu durchsuchen;
eine vorläufige Arbeitseinstellung zu verfügen.
Die Naturschutzorgane haben Übertretungen nach anderen landesrechtlichen Vorschriften, die sie im Rahmen ihres Wirkungsbereiches wahrnehmen, der zuständigen Behörde anzuzeigen. Den Naturschutzorganen können durch Gesetz weitere, die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Lebensbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen betreffende über dieses Gesetz hinausgehende Aufgaben zugeordnet werden.
Naturschutzorgane werden zur Mitwirkung an der Vollziehung des Burgenländischen Naturschutzgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen von der Landesregierung bestellt. Diese gelten als öffentliche Wachen, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes handeln und das vorgeschriebene Dienstabzeichen tragen . Ihre Bestellung ist im Bgld. Naturschutzgesetz geregelt, wobei folgende Voraussetzungen zu prüfen sind:
die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
vollendetes 19. Lebensjahr,
Vertrauenswürdigkeit,
Wohnsitz im Burgenland oder einem benachbarten Bundesland und
der Nachweis über die Teilnahme an fachspezifischen Ausbildungsveranstaltung, sowie der Absolvierung eines Probejahres und die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Interessenten können sich an das Amt der Bgld. Landesregierung, Abt. 4, Hauptreferat Naturschutz ,Landschaftspflege und Agrarwesen, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Telefon 057/ 600 – 2816 (Hr. Roman Zehetbauer), Fax 057/ 600 – 2817 oder an die VBNO Landesleitung/Geschäftsführung wenden.