Arbeitsgemeinschaft der Berg- und Naturwachten Österreichs
Michael Pacher Straße 36
5010 Salzburg
Österreich
Arbeitsgemeinschaft der Berg- und Naturwachten Österreichs
Michael Pacher Straße 36
5010 Salzburg
Österreich
Alle neun Naturschutzgesetze der österreichischen Bundesländer sehen vor, dass die Behörden bei der Vollziehung derselben durch ehrenamtliche Naturschutzwacheorgane unterstützt werden.
Die organisatorische Struktur dieser Wacheorgane ist dabei von Land zu Land verschieden. Während in Wien, Vorarlberg und Niederösterreich von Berg- und NaturwächterInnen jeweils Vereine gegründet wurden, bestehen die Kärntner und Tiroler Bergwacht sowie die Steiermärkische Berg- und Naturwacht bereits seit längerem als Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Salzburger Berg- und Naturwacht wiederum ist eine direkt dem Amt der Salzburger Landesregierung unterstehende Landeswache und im Burgenland gibt es in jedem Bezirk ein hauptamtliches Naturschutzorgan, welches von ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt wird. Die Berg- und NaturwächterInnen sind nach entsprechender Ausbildung und abgelegter Prüfung als öffentliche Wacheorgane beeidet.
Sie haben damit besondere Pflichten, aber auch die erforderlichen Befugnisse. So besitzen sie das Recht, zur Ausweisleistung aufzufordern oder bestimmte Gegenstände (z.B. Vogelfallen) zu beschlagnahmen. In einigen Bundesländern dürfen die Berg- und Naturwachtorgane auch Organstrafmandate ausstellen und in besonderen Fällen auf frischer Tat ertappte Gesetzesbrecher festnehmen.
Zur Unterstützung der Behörden gehört auch das Aufstellen und Betreuen der amtlichen Schutzgebietskennzeichnungen. Fachliche Erhebungen in Behördenverfahren oder die Überprüfung von Bescheidauflagen im Auftrag der Behörden zählen zur Routinearbeit der Berg- und Naturwachten, ebenso die alltägliche Überwachung der Einhaltung natur- und umweltschutzrechtlicher Bestimmungen auf Streifengängen.
Die in der Arbeitsgemeinschaft der Berg- und Naturwachten Österreichs (ABNÖ) vereinten Landesorganisationen bekennen sich zu umfassender Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Ziel, den Lebensraum und die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädigenden Einflüssen oder Eingriffen zu schützen. In den Bundesländern sind trotz der Verschiedenheit landesrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Natur und Umwelt gleichartige Aufgaben und Zielsetzungen Grundlage für die Zusammenarbeit der Berg- und Naturwachten, wobei deren Eigenständigkeit und Verantwortung nicht berührt werden.
Dabei ist es für die in ihrer Freizeit zum Schutze von Natur und Umwelt tätigen Männer und Frauen oft sehr schwierig, im Spannungsfeld öffentlicher Interessen an der Erhaltung eines intakten Lebensraumes einerseits und Individualinteressen von Land(be)nutzern andererseits zu operieren.
Zu einem besonderen Problem hat sich vielerorts die Entwicklung moderner Geländesportarten wie Mountainbiking und Rafting entwickelt, wobei Berg- und Naturwächter bisweilen sogar die Streitigkeiten zwischen verschiedenen Sportaktivisten (zum Beispiel Mountainbiker und Bergwanderer) schlichten müssen.
Auch die Pilzschutzbestimmungen in einigen Bundesländern haben sich zu einer wichtigen Vollzugsfrage entwickelt, wobei strenge Kontrollen durch die Berg- und Naturwacht oftmals auch positive Auswirkungen für die Waldeigentümer haben.
In Ausübung ihres Dienstes sind die Berg- und Naturwachtorgane an einem amtlichen Dienstabzeichen, welches an der linken Brustseite getragen wird, erkennbar. In den meisten Bundesländern tragen sie eine einheitliche Dienstkleidung, deren Aussehen interne Vorschriften festlegen. Bergmütze oder Diensthut, Diensthemd und Anorak sowie lange Hosen oder Kniebundhosen mit entsprechendem Schuhwerk gehören in der Regel zur Adjustierung. Für bestimmte Einsätze gibt es fallweise auch Sonderbekleidung, etwa für den Alpindienst.
Die Erhaltung einer intakten vielfältigen Natur als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen wird von den Berg- und NaturwächterInnen Österreichs als Gebot der Stunde betrachtet. Ihre vordringlichsten Ziele sind daher: